Denkmalgeschützte Immobilie als Geldanlage

16. November 2008 | Von admin | Kategorie: Geldanlage

An Attraktivität haben steuerbegünstigte Medien-, Immobilien-und Schiffs-Fonds verloren. Und da ist die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten nicht mehr gibt und auch die Eigenheimzulage nicht mehr existiert, hat die Anzahl der Steueroasen in den letzten Jahren stark abgenommen. Was jedoch noch machbar ist, ist die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler nach den §§ 7i und 7h des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Doch solch eine denkmalgeschützte Immobilie ist nicht nur als Geldanlage reizvoll, sondern man kann damit auch Steuern sparen und solch eine denkmalgeschützte Immobilie bietet zudem Wertzuwächse, Schutz vor Inflation und Sicherheit. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Standort und Lage dahingehend adäquat sind. Beispielsweise interessiert eine Baudenkmal geschützte Immobilie nicht, ob an der Börse mal wieder die Aktienkurse in den Keller gefallen sind.

Auch die Abgeltungssteuer, die ab Januar 2009 erhoben wird, kann der Immobilie, mit der man enorme Steuern sparen kann, nichts anhaben. Ein höherer Verkaufspreis der denkmalgeschützten Immobilie kann steuerfrei vereinnahmt werden, da ist wie bisher bei der zehnjährigen Spekulationsfrist bleibt. Nicht nur repräsentativ und schön sind also Immobilien in Sanierungsgebieten und denkmalgeschützte Gebäude, mit ihnen kann man auch noch eine Menge Steuern sparen. Beispielsweise können Anschaffungskosten für die Altbausubstanz steuerlich abgesetzt werden und zwar 40 Jahre lang bei 2,5% bis Baujahr 1924 und 50 Jahre lang mit 2,0% bei Gebäuden ab Baujahr 1925. Nicht Steuer wirksam sind dabei Grundstücksanteile.

Wegen der üppigen Abschreibungsmöglichkeit sind Gebäude mit geringen Anschaffungskosten, aber hohen Modernisierungskosten, besonders lukrativ. Dass die Immobilie vor der Sanierung erworben wird, ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung, um Steuern zu sparen. Wenn jemand beispielsweise ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von circa 50.000 € hat und in eine vermietete Denkmalschutzimmobilie investiert und dabei mit Fremdkapital in Höhe von 175.000 € die Denkmalschutzimmobilie finanziert, kann er aus dem Bruttoeinkommen Geldmittel für eine zusätzliche Altersversorgung generieren.

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